Online-Informationsveranstaltung für kulturgutbewahrende Einrichtungen sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen zur Verordnung (EU) 2019/880 über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern am Mittwoch, den 28. Januar 2026, 14:00-15:30 Uhr.
Datum 12.12.2025
Seit dem 28. Juni 2025 finden die neuen Bestimmungen der EU-Einfuhrverordnung Anwendung, wonach für die Einfuhr von Kulturgütern, die ihren Ursprung außerhalb der Europäischen Union haben, bestimmte Einfuhrverfahren zu berücksichtigen sind.
Die EU-Einfuhrverordnung dient dem Schutz des kulturellen Erbes von Herkunftsstaaten außerhalb der Europäischen Union. Ziel ist es, die Verbringung und damit den Absatz unrechtmäßig aus ihren Herkunftsstaaten ausgeführter Objekte in der EU zu erschweren.
Kulturgüter bestimmter Kategorien mit definierten Alters- und Wertgrenzen können seit dem 28. Juni 2025 nur noch mit einer Einfuhrgenehmigung oder einer Einführererklärung in das Zollgebiet der Europäischen Union eingeführt werden. Die Kunstverwaltung des Bundes ist die national zuständige Behörde für die Erteilung von Einfuhrgenehmigungen nach Artikel 4 der EU-Einfuhrverordnung. Die Abwicklung der Einfuhrverfahren erfolgt über das von der Europäischen Kommission bereitgestellte Import of Cultural Goods (ICG)-System, das eine vollständig digitale Antragstellung ermöglicht und die Kommunikation zwischen den Antragstellenden und den zuständigen Behörden vereinfacht.
Auch kulturgutbewahrende Einrichtungen sowie Forschungs- und Bildungsinstitute sind von diesen neuen Verfahren betroffen, profitieren jedoch je nach Einfuhrzweck und Verwendungsdauer von einem privilegierten Verfahren.
In dieser Veranstaltung informieren wir über das Regelungsgefüge der EU-Einfuhrverordnung mit besonderem Fokus auf die Besonderheiten und Voraussetzungen des privilegierten Verfahrens für öffentliche Einrichtungen. Es werden konkrete Fallkonstellationen aus der Praxis beleuchtet, häufig gestellte Fragen rund um die Einfuhr von Kulturgütern zu Ausstellungs- und Forschungszwecken adressiert und die Antragstellung im ICG-System demonstriert. In einem anschließenden Q&A ist Raum für Ihre individuellen Fragen.
Weitere Informationen zu den Verfahren der EU-Einfuhrverordnung können Sie der Webseite der Kunstverwaltung des Bundes unter der Rubrik Kulturgutschutz entnehmen.
Wenn Sie teilnehmen möchten, bitten wir um Ihre Anmeldung mit Angabe Ihrer Institution und Ihres Namens bis zum 21. Januar 2026 an veranstaltungen@kvdb.bund.de.